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Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Glas ohne Selbstbeteiligung, mut- und böswillige Beschädigung.
Der Versicherungsschutz besteht subsidiär zu eventuell anderweitig bestehenden Versicherungen des Versicherungsnehmers, Campingplatzbetreibers oder des gewerblichen Vermieters, Entschädigungsgrenze je Schadenfall: 500.000 € und je Versicherungsjahr 1.000.000 €.
Beginn des Versicherungsschutzes ist vollständiger Antragseingang.
Versicherungsschutz nur auf Campingplätzen in Deutschland, Dänemark, Belgien, Frankreich, Italien, Kroatien, Niederlande oder Österreich.
Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Erdsenkung oder Erdrutsch, Sengschäden, Frostschäden.