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Der Jahresbeitrag für den Fahrerschutz beträgt: 30€
(Die übrigen Insassen sind über die Haftpflicht versichert.)
Alle mitfahrenden Personen können bei einem Unfall ihre Schadensansprüche über die Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen, mit Ausnahme des Fahrers. Der Fahrer geht bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall leer aus. Deshalb besteht die Fahrerschutzversicherung ausschließlich für den Fahrer und seine Hinterbliebenen. Nur durch eine Fahrerschutz-Versicherung hat er die gleichen Ansprüche wie seine Beifahrer.
Für durch Unfall herbeigeführte Körperschäden des Fahrers. Sofern keine Ansprüche gegen Dritte bestehen oder durchsetzbar sind, beträgt die Deckungssumme bei einer Fahrerschutzversicherung 20.000.000,- €. Ob lebenslange Pflegekosten, Verdienstausfall oder die Hinterbliebenenrente im Todesfall – mit der Fahrschutzversicherung sind diese Fälle abgedeckt.
Gemessen an einer Unfallversicherung (ca. 800,- € im Jahr) oder einer Insassenunfallversicherung (ca. 500,- € pro Jahr) ist der Beitrag für die Fahrerschutzversicherung mit 30,- € im Jahr verschwindend gering. Deshalb halten wir die Fahrerschutzversicherung für elementar wichtig, um den gleichen Versicherungsschutz wie die Mitfahrer zu haben.