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100 Millionen bei Sachschäden
12 Millionen bei Personenschäden
versicherbar für Fahrzeuge bis einschl. 25 Jahre
Listenneuwert
GFK- Dach oder Kastenwagen
Versicherungsart Varianten (300/150), (500/150), (1000/150)
SF-Einstufung
innerhalb der ersten 24 Monate nach Erstzulassung bei einem Totalschaden oder bei Entwendung.
Ist der Versicherungsnehmer mindestens 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 8. Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein.
Ist der Versicherungsnehmer unter 25 Jahre alt und versichert erstmals ein Wohnmobil ohne
Vorvertrag, beginnt der Vertrag in SF 2. Das Wohnmobil muss auf den Versicherungsnehmer, dessen Ehepartner oder Lebenspartner oder Familienangehörige ersten Grades zugelassen sein.
Wir übernehmen Ihre Sondereinstufung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises. Verzicht auf Abzug „neu für alt“ bei Informations- und Unterhaltungssystemen Abweichend von A.2.6.1.b und A.2.6.2.c AKB verzichten wir bei Informations- und Unterhaltungssystemen auf einen Abzug „neu für alt“
Das Fahrzeug ist im gesamten europäischen Raum versichert. Auf die Bereiche Marokko, Tunesien und den asiatischen Teil der Türkei kann der Versicherungsschutz beitragsfrei für die Dauer von Urlaubsreisen erweitert werden.
Der Haftpflichtschutz wird beitragsfrei auf das gesamte Land Russland erweitert. Der Kaskoschutz besteht gemäß dem Versicherungsschein im europäischen Teil von Russland ebenfalls beitragsfrei. Für den vorgenannten Zeitraum von Reisen im asiatischen Teil Russlands wird für den Kaskoschutz ein Mehrbeitrag erhoben.
Bei Abrechnung nach Gutachten werden nur die vereinbarte Selbstbeteiligung und die Mehrwertsteuer abgezogen. Ergänzend zu A.2.6.2.a AKB zahlt der Versicherer bei einer Beschädigung oder Zerstörung der Dachhaut von Campingfahrzeugen im Fall der Nichtreparatur (Abrechnung auf Gutachterbasis) die erforderlichen Kosten für die Wiederherstellung bis zu einer Obergrenze von 202 EUR pro Quadratmeter. Bei Reparatur des Daches entfällt die Selbstbeteiligung in Höhe von 150 EUR.
Keine Entschädigungsobergrenze bei Glasschäden. Bei Austausch der Scheibe wird die vereinbarte Selbstbeteiligung abgezogen, bei Scheibenreparatur (mit Harzsystem) entfällt die Selbstbeteiligung. Vor der Reparatur muss der Schaden telefonisch gemeldet werden.